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Ojemine Blog

Hier finden Sie immer wieder bemerkenswerte Beispiele, was beim Erben schief gehen kann. Dies soll als Anregung dienen, warum es so wichtig ist, frühzeitig jemand vom Fach aufzusuchen, der einem beim Thema Erben kompetent zur Seite steht.

Experten warnen vor deutlich höherer Steuerlast bei Immobilien ab 2023

Heiße Luft oder tatsächliche Bedrohung?

In dem unten stehenden Link und an vielen anderen Stellen im Internet wird gewarnt vor den Änderungen, welche mit dem Jahressteuergesetz 2022 einhergehen.
Bevor jedoch hektisch Immobilien übertragen werden, sollte zunächst überlegt werden, ob und gegebenenfalls wie Steuern vermieden werden können, ohne die Immobilien vorschnell zu übertragen.
Das deshalb meine Empfehlung: Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/experten-warnen-vor-deutlich-hoeherer-steuerlast-bei-immobilien-ab-2023

Unerwartet Erbberechtigte erkennen und ausschließen oder ein Kind wird Ihr Kind, auch wenn es nicht Ihr Kind ist

Oftmals werden bei der Testamentserstellung Erbberechtigte ausgeblendet, die aber vorhanden sind. Ein Fall aus meiner Praxis:

Eine verheiratete Frau bekam ein Kind aus einem Seitensprung. Die Ehe wurde geschieden. Wer ist der Vater?

Da die Ehe bei der Geburt des Kindes bestand und das nichtleibliche Elternteil die Elternschaft nicht angefochten hatte, wird das nicht leibliche Kind vom Gesetzgeber als voll erbberechtigt eingestuft.

Der Geschiedene wollte sein Vermögen per Testament in Gänze seinem zweiten Ehepartner vererben und bedachte die Pflichtteilsberechtigung des Nachwuchses nicht.

Ergebnis: Dem Kind stand sein Pflichtteil zu. Die Ehefrau verliert 1/4 des ererbten Vermögens.

Darum: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Angelegenheiten, bevor es zu spät ist. Oder: Besser frühzeitig gestalten als spät bereuen.

Kümmern Sie sich um Ihr Erbe

Der Erblasser wirft ein Vermächtnis aus. Die Vermächtnisnehmer handeln nicht, obwohl sie Kenntnis haben von dem Vermächtnis. Der Erbe verstirbt. Die Vermächtnisnehmer reagieren nicht. Da es sich um ein Immobilienvermächtnis handelt, hatten sie 10 Jahre Zeit. Kurz vor Ablauf der zehnjährigen Frist kommen sie zu mir. Jetzt soll die Verjährungsfrist unterbrochen werden. Dies kann nur durch Klage oder Vereinbarungen mit den Erben geschehen. Die Erben sind unbekannt. Ob das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft eingerichtet oder nicht und ob dies rechtzeitig geschehen wird, damit die Verjährung des Anspruchs unterbrochen werden kann, ist nicht absehbar. Ich weise auf die erheblichen finanziellen Risiken hin. Letztendlich entschließt sich der Vermächtnisnehmer, die Risiken nicht einzugehen, sondern lieber den Anspruch verjähren zu lassen.

Wäre man dieses Thema gleich nach dem Ableben des Erblassers, da wo der Vermächtnisanspruch entstanden ist, angegangen, hätte dieser Anspruch gerettet werden können.

Immer wieder erlebe ich es, dass Menschen versuchen, diesen Dingen, die sie als unangenehm betrachten, zunächst aus dem Weg zu gehen. Irgendwann realisieren sie, dass sie diese Dinge nicht aus dem Weg gehen können. Manchmal rechtzeitig, manchmal zu spät.

Deshalb mein Rat: Verfolgen Sie Ihre Ansprüche gleich, nicht erst wenn es zu spät ist.

Wegducken bringt nichts

Immer wieder kommt es vor, dass sich Testierende vorstellen, Sie könnten selbst ihre eigene Wahrheit bestimmen. So habe ich neulich in einem Testament gelesen: „Ich habe keinen Sohn, deshalb gibt es keine Pflichtteilsansprüche. "

 

Dies war ein fataler Irrtum des Erblassers. Er war vielleicht nicht biologisch der Vater, aber er war es rechtlich, weil seine Ehefrau während der Ehe diesen Sohn bekommen hat. Der Erblasser hat dies 30 Jahre lang hingenommen, ohne zu reagieren. Deshalb gab es jetzt einen pflichtteilsberechtigten Sohn, auch wenn dieser möglicherweise nie vom Erblasser abstammte.

 

Hätte der Erblasser rechtzeitig die Ehelichkeit angefochten, dann hätte er jetzt tatsächlich keinen Sohn gehabt.

Wertsteigerungen: Schützen Sie Ihr geschenktes oder ererbtes Vermögen

 

Der typische Problemfall stellt sich wie folgt dar: Die Ehegatten leben in durchschnittlichen Einkommensverhältnissen. Sie heiraten 2008. Ein Ehegatte erhält von seinen Eltern unentgeltlich das Eigentum an einem Reihenhaus, Wert 300000.- oder er erbt es. Die Ehe wird in 2021 geschieden. Der Wert des Reihenhauses beträgt jetzt 600000.-.  Der Ehegatte, der Eigentümer des Reihenhausgrundstückes ist, muss nun seinem Partner 150.000.- € als Zugewinnausgleich bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er gezwungen, das von seinen Eltern ahnungslos übertragene Reihenhaus zu veräußern.

Damit es dazu nicht kommt, sollte durch entsprechende Gestaltungen im Übergabevertrag und/oder im Ehevertrag entgegengewirkt werden.

Deshalb meine Empfehlung: Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist.

 

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