Unerwartet Erbberechtigte erkennen und ausschließen oder ein Kind wird Ihr Kind, auch wenn es nicht Ihr Kind ist

Oftmals werden bei der Testamentserstellung Erbberechtigte ausgeblendet, die aber vorhanden sind. Ein Fall aus meiner Praxis:

Eine verheiratete Frau bekam ein Kind aus einem Seitensprung. Die Ehe wurde geschieden. Wer ist der Vater?

Da die Ehe bei der Geburt des Kindes bestand und das nichtleibliche Elternteil die Elternschaft nicht angefochten hatte, wird das nicht leibliche Kind vom Gesetzgeber als voll erbberechtigt eingestuft.

Der Geschiedene wollte sein Vermögen per Testament in Gänze seinem zweiten Ehepartner vererben und bedachte die Pflichtteilsberechtigung des Nachwuchses nicht.

Ergebnis: Dem Kind stand sein Pflichtteil zu. Die Ehefrau verliert 1/4 des ererbten Vermögens.

Darum: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Angelegenheiten, bevor es zu spät ist. Oder: Besser frühzeitig gestalten als spät bereuen.

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