Strafrecht

Der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Titel Fachanwalt für Strafrecht bietet Gewähr für eine umfassende Zusatzausbildung mit schriftlichen Prüfungen sowie eine nachgewiesene langjährige und umfangreiche Praxis auf diesem Gebiet. Die Rechtsanwaltskammer prüft die nach § 15 FAO jährlich vorgeschriebene Fortbildung auf dem Fachgebiet

 

Zum Tätigkeitsbereich des Strafrechts gehören neben dem Allgemeinen Strafrecht weitere Rechtsgebiete, u.a.:

Jugendstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Straßenverkehrsstrafrecht

Führerscheinsachen

Betäubungsmittelstrafrecht

Uuntersuchungshaft und Strafvollstreckung

 

Matthias May

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Informative Links:

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins

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