Sozialrecht

Das Gebiet des Sozialrechts ist sehr weit gefasst. Es untergliedert sich in die folgenden Gebiete:

Grundsicherung für Arbeitssuchende
Arbeitsförderung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Kinder- und Jugendhilfe
Rehabilitation und Schwerbehinderung
Soziale Pflegeversicherung
Sozialhilfe

Dabei überschneidet sich das Sozialrecht insbesondere in den Bereichen Gesetzliche Krankenversicherung und Soziale Pflegeversicherung mit dem Medizinrecht. Aber auch die Bereiche der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Rehabilitation und der Schwerbehinderung haben häufig Bezüge zum Medizinrecht.

Außerdem ist das gesamte Verfahren demjenigen des Verwaltungsrechts sehr ähnlich, weshalb die Ausbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht hier sehr nützlich ist.

Der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist häufig auch Gegenstand des familienrechtlichen Mandats.

 

Silke Wendle

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