Medizinrecht

Der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Titel Fachanwalt für Medizinrecht bietet Gewähr für eine umfassende Zusatzausbildung mit schriftlichen Prüfungen sowie eine nachgewiesene langjährige und umfangreiche Praxis auf diesem Gebiet. Die Rechtsanwaltskammer prüft die nach § 15 FAO jährlich vorgeschriebene Fortbildung auf dem Fachgebiet.

 

Zum Medizinrecht gehören u.a.:

Arzthaftung - Zahnarzthaftung - Tierarzthaftung

Berufsrecht der Heilberufe. Hierzu zählen u.a. Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Heilpraktiker, Hebammen, Pharmazeuten, Logopäden, Psychologen u.v.m.

Disziplinarrecht und Strafrecht der Ärzte und Zahnärzte

Vergütungsrecht der Ärzte und Zahnärzte

Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Recht der privaten Krankenversicherung

Vertragsarztrecht

Pflegeversicherungsrecht

Apothekenrecht

Pharmazierecht

Krankenhausrecht mit Krankenhausbedarfsplanung

 

Jean-Claude Schöninger

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Informative Links:

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77933 Lahr

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