Arbeitsrecht

Die Tätigkeit des Anwalts im Arbeitsrecht beginnt nicht erst mit der Kündigung. Häufig ist es notwendig, Arbeitsverträge vor Abschluss zu prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Das gilt insbesondere bei Arbeitsverhältnissen, deren Regelung umfangreich ist, wie z.B. im Bereich der Ärzte. Hier wird zudem das Fachwissen eines Fachanwaltes für Medizinrecht benötigt.

Aber auch in einfacher gelagerten Fällen macht die Prüfung des Arbeitsvertrages für den Arbeitnehmer oder die Erstellung des Arbeitsvertrages für den Arbeitgeber Sinn und verhindert später teure Auseinandersetzungen.

Unerlässlich ist fachkundiger Rat auch bei Kündigungen, sei es auf Arbeitgeberseite hinsichtlich der richtigen Formulierungen, sei es auf Arbeitnehmerseite für die Kündigungsschutzklage.

Hier ist für Sie auch wichtig zu wissen, dass bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in jedem Fall, also unabhängig vom Ausgang, jeder seine eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Daher ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht einschließt, ratsam.

Ein besonders wichtiges und kritisches Feld sind inzwischen die Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung im Rahmen von Bewerbungen. Wir beraten Sie hier kompetent und zuverlässig.

 

Matthias May

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